Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst entscheiden können, brauchen Sie eine Person, die rechtliche Angelegenheiten für Sie regeln darf. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer das übernimmt. Prüfen Sie auch, wie Ihr Einkommen und Vermögen mögliche Pflegekosten decken: Die Pflegeversicherung zahlt feste Beträge, übernimmt aber nicht automatisch alle Kosten.
Legen Sie fest, wer für Sie handeln darf, und prüfen Sie Ihre finanzielle Lage. Eine Patientenverfügung, eine Bankvollmacht und eine Betreuungsverfügung können Ihre Vorsorge ergänzen. Jedes Dokument hat eine eigene Aufgabe.
Was die Vorsorgevollmacht regelt
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens. Sie darf Sie in den festgelegten Angelegenheiten vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Dazu gehören zum Beispiel Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung und Ihren Aufenthaltsort sowie Angelegenheiten mit Behörden und Versicherungen. Die Vollmacht kann alle Bereiche umfassen oder auf einzelne Bereiche beschränkt sein.
Wählen Sie eine Person, die Verantwortung übernehmen will und Ihre Wünsche kennt. Besprechen Sie vorher, welche Entscheidungen sie treffen soll und wann sie mit Ihnen oder einer anderen Person Rücksprache halten soll. Bei mehreren Bevollmächtigten muss klar sein, ob jeder allein handeln darf oder ob alle gemeinsam entscheiden müssen. Eine gemeinsame Vertretung bietet mehr Kontrolle. Sie kann Entscheidungen aber verzögern, wenn eine Person nicht erreichbar ist.
Eine Vollmacht gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sie ausstellen und unterschreiben. Soll die bevollmächtigte Person sie erst in einer bestimmten Situation nutzen, klären Sie vorher, wie das geregelt werden soll. Andere Stellen müssten dann prüfen, ob die Bedingung erfüllt ist, zum Beispiel ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Sie können mit der Vertrauensperson absprechen, wann sie die Vollmacht nutzen soll. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen oder besonderen Wünschen ist rechtliche Beratung sinnvoll.
Prüfen Sie genau, wozu die Vollmacht berechtigt. Für bestimmte weitreichende Maßnahmen verlangt das Gesetz eine schriftliche Vollmacht, die diese Befugnisse ausdrücklich nennt. Ein allgemeiner Satz genügt dafür nicht immer. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen oder für eine Unterbringung, bei der die betroffene Person ihre Freiheit verliert. Bei Immobilien, Unternehmen oder größeren Vermögenswerten sollte eine Fachperson prüfen, ob die Vollmacht richtig gestaltet ist.
Drei Dokumente, drei Aufgaben
Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer Sie vertreten darf. In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Eine Betreuungsverfügung ist für das Betreuungsgericht bestimmt. Darin steht, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls Sie rechtlich betreut werden müssen.
Die Dokumente ergänzen sich. Eine bevollmächtigte Person kann Ihre Behandlungswünsche gegenüber Ärztinnen und Ärzten vertreten. Eine klare Patientenverfügung hilft ihr dabei. Eine Betreuungsverfügung ist wichtig, wenn keine passende Vollmacht vorliegt oder die Vollmacht bestimmte Angelegenheiten nicht umfasst.
Bewahren Sie die Dokumente so auf, dass die bevollmächtigte Person sie im Ernstfall schnell findet. Ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister weist Gerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte darauf hin, dass Vorsorgedokumente vorhanden sind. Die Dokumente selbst werden dort nicht aufbewahrt. Legen Sie deshalb einen sicheren Aufbewahrungsort fest und teilen Sie ihn der Vertrauensperson mit.
Bankgeschäfte gesondert regeln
Eine allgemeine Vorsorgevollmacht reicht einer Bank nicht immer aus, um Bankgeschäfte auszuführen. Fragen Sie Ihre Bank nach einer Vollmacht für Ihr Konto und Ihr Depot, also Ihr Wertpapierkonto. Richten Sie die Vollmacht möglichst gemeinsam mit der Person ein, die Sie bevollmächtigen möchten.
Erstellen Sie auch eine Liste Ihrer Konten, regelmäßigen Zahlungen, Versicherungen, Schulden und wichtigen Verträge. Legen Sie fest, wo die Liste liegt und wer sie einsehen darf. Bewahren Sie Zugangsdaten nicht ungeschützt zusammen mit der Vollmacht auf.
Ehe oder Verwandtschaft geben niemandem automatisch eine allgemeine Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten. Das gesetzliche Notvertretungsrecht für Ehepartner gilt nur für bestimmte Gesundheitsfragen und nur unter bestimmten Bedingungen. Es endet spätestens nach sechs Monaten. Finanzielle Angelegenheiten des anderen Ehepartners darf man damit nicht allgemein regeln. Eine eigene Vollmacht bleibt deshalb wichtig.
Welche Pflegeleistungen 2026 gelten
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad und Art der Pflege unterschiedlich viel. Bei häuslicher Pflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Pflegegeld bekommen oder einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Die Leistungen, die der Pflegedienst direkt erbringt, heißen Pflegesachleistungen. Beide Formen lassen sich kombinieren. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viele Pflegesachleistungen genutzt werden.
| Pflegegrad | Pflegegeld zu Hause pro Monat | Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld | kein regulärer Sachleistungsbetrag |
| 2 | aktuelle Höhe prüfen | aktuelle Höhe prüfen |
| 3 | aktuelle Höhe prüfen | aktuelle Höhe prüfen |
| 4 | aktuelle Höhe prüfen | aktuelle Höhe prüfen |
| 5 | 990 Euro | aktuelle Höhe prüfen |
Bei Pflegegrad 1 gibt es unter anderem einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Für vollstationäre Pflege zahlt die Pflegeversicherung 2026 monatlich 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 beträgt der Zuschuss 131 Euro.
Diese Leistungen sind keine vollständige Kostenübernahme. Im Pflegeheim fallen zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an. Auch bei häuslicher Pflege können Ausgaben für Unterstützung, Wohnen und den Alltag übrig bleiben.
Eigenanteile im Pflegeheim einschätzen
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung einen größeren Teil des pflegebedingten Eigenanteils, je länger der Aufenthalt dauert: 15 Prozent ab dem ersten Monat, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten. Diese Entlastung gilt für den pflegebedingten Eigenanteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind nicht pauschal eingeschlossen.
Die tatsächliche Rechnung hängt vom Pflegeheim und den einzelnen Kosten ab. Planen Sie deshalb mit dem Kostenvoranschlag eines konkreten Pflegeheims. Ein bundesweiter Durchschnitt sagt nicht zuverlässig voraus, welche Kosten auf Sie zukommen.
Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen
Notieren Sie, welche monatlichen Einnahmen Ihnen im Pflegefall zur Verfügung stehen, zum Beispiel Rente, Leistungen der Pflegeversicherung und Zahlungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Vergleichen Sie diese Einnahmen mit den erwarteten Kosten. Rechnen Sie auch Ausgaben ein, die trotz der Pflege weiterlaufen, etwa Kredite und Versicherungen oder die Kosten für eine Partnerin oder einen Partner, die oder der zu Hause bleibt.
Prüfen Sie auch, welches Vermögen Sie haben und welche Schulden bestehen. Ob Sie Vermögen für Pflegekosten einsetzen müssen, hängt von den gesetzlichen Regeln und Ihrer persönlichen Lage ab. Bestimmte Vermögenswerte können geschützt sein. Ein Eigenheim muss deshalb nicht immer verkauft werden, bleibt aber auch nicht in jedem Fall unangetastet.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann einen Teil der Kosten abdecken, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen. Es gibt verschiedene Vertragsarten, etwa Kostenersatz, Pflegetagegeld oder Pflegerenten. Vergleichen Sie, welche Leistungen der Vertrag für die einzelnen Pflegegrade vorsieht und wie hoch die Beiträge sind. Keine dieser Vertragsarten deckt garantiert alle Pflegekosten.
Wenn das Geld nicht reicht
Wenn Leistungen der Pflegeversicherung, Einkommen und einzusetzendes Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege zahlen. Das Amt prüft dafür, ob Sie finanziell bedürftig sind. Wenn absehbar ist, dass das Geld knapp wird, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Halten Sie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Pflegekosten bereit.
Für den Elternunterhalt gelten besondere Regeln, wenn das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlt. Ob Kinder einen Beitrag leisten müssen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und vom Einzelfall ab.
Die nächsten Schritte festlegen
Sprechen Sie zuerst mit der Person, die Sie bevollmächtigen möchten. Legen Sie danach fest, welche Bereiche die Vollmacht umfasst, und fragen Sie Ihre Bank, ob Sie dafür ein eigenes Formular brauchen. Ergänzen Sie Ihre Vorsorge durch eine Patientenverfügung und, wenn Sie möchten, eine Betreuungsverfügung. Teilen Sie der Vertrauensperson mit, wo die Unterlagen liegen.
Erstellen Sie danach Ihre Finanzübersicht und aktualisieren Sie sie, wenn sich Einkommen, Konten, Verträge oder Pflegewünsche ändern. Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn die Vollmacht weitreichende Befugnisse umfasst oder Ihre Vermögensverhältnisse kompliziert sind. So können Sie prüfen lassen, ob Inhalt und Form zu Ihrer Lage passen.