Wer selbstständig arbeitet, muss die Altersvorsorge meist selbst organisieren. Ob Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anfallen, hängt vom Beruf und Versicherungsstatus ab. Andere Selbstständige können freiwillig einzahlen oder privat vorsorgen.
Klären Sie zuerst, ob Sie gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind oder über ein berufsständisches Versorgungswerk, also die Altersversorgung bestimmter freier Berufe, beziehungsweise die Künstlersozialkasse abgesichert werden. Danach kommen gesetzliche Beiträge, eine Basisrente und ein Wertpapierdepot infrage. Sie können die Optionen auch kombinieren und Ihre Wahl an Einkommen, Steuersituation und gewünschter Flexibilität ausrichten.
Zuerst den Versicherungsstatus klären
Bestimmte Selbstständige sind gesetzlich bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Dazu zählen unter anderem Handwerkerinnen und Handwerker, bestimmte Lehr- und Pflegeberufe, Hebammen sowie Künstlerinnen, Künstler und Publizisten. Auch Selbstständige, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten und keine versicherungspflichtigen Beschäftigten haben, können betroffen sein. Die tatsächliche Tätigkeit und die konkreten Umstände bestimmen den Versicherungsstatus; die Berufsbezeichnung allein reicht dafür nicht aus.
Wer nach außen selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie eine angestellte Person in den Betrieb eines Auftraggebers eingebunden ist, kann rechtlich als abhängig beschäftigt gelten. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Status von der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Eine frühe Klärung hilft, Beitragsnachforderungen und Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Für manche freien Berufe gibt es eigene berufsständische Versorgungswerke, zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Architektinnen und Architekten. Künstlerinnen, Künstler und Publizisten können bei erfüllten Voraussetzungen über die Künstlersozialkasse versichert sein. Die Künstlersozialkasse organisiert die Beitragsabführung; die Rentenleistung kommt von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Wer pflichtversichert ist, zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit erwerben Sie Ansprüche auf eine Altersrente. Je nach Versicherungsverlauf können die Beiträge auch für Leistungen bei Erwerbsminderung oder zur Rehabilitation wichtig sein. Ob ein konkreter Anspruch entsteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den bisherigen Beitragszeiten ab.
Für 2026 beträgt der Beitragssatz 18,6 Prozent. Für die Beitragsbemessungsgrenze gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte. Der Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige beträgt 735,63 Euro im Monat. In den ersten drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der Selbstständigkeit ist der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro möglich. Wenn Sie ein anderes Arbeitseinkommen nachweisen, können Sie Beiträge zahlen, die sich nach diesem Einkommen richten. Diese Beträge gelten für 2026 und werden nicht als dauerhafte Festbeträge fortgeschrieben.
Wer nicht schon gesetzlich pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit die Pflichtversicherung beantragen. Der Antrag hat langfristige Folgen: Sie können die Versicherungspflicht auf Antrag später nicht rückgängig machen. Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen gestellt, beginnt die Versicherung grundsätzlich rückwirkend zu diesem Zeitpunkt. Bei späterem Antrag beginnt sie am Tag nach dem Antragseingang. Prüfen Sie daher vor dem Antrag, ob die laufenden Beiträge dauerhaft in Ihre Finanzplanung passen.
Freiwillige Beiträge sind eine weitere Möglichkeit für Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind. Die zulässige Beitragshöhe richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen. Beitragshöhe und Zahl der Beitragsmonate sind grundsätzlich wählbar. Freiwillige Beiträge können die spätere Rente erhöhen oder helfen, bestimmte Wartezeiten zu erfüllen. Das sind vorgeschriebene Mindestzeiten, die für Rentenansprüche gelten. Bereits gezahlte Beiträge lassen sich jedoch nicht nachträglich ändern.
Für den Schutz bei Erwerbsminderung ist der Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilligen Beiträgen besonders wichtig. Grundsätzlich sind dafür drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nötig. Freiwillige Beiträge ersetzen diese Voraussetzung nicht allgemein. Für bestimmte ältere Versicherungsverläufe gelten Ausnahmen. Wer auf diesen Schutz angewiesen ist, sollte prüfen, welche Zeiten im eigenen Versicherungsverlauf, also in der Übersicht der Versicherungszeiten, stehen und ob eine zusätzliche Absicherung nötig ist.
Private Altersvorsorge auswählen
Private Vorsorge kann die gesetzliche oder berufsständische Absicherung ergänzen. Die Angebote unterscheiden sich vor allem darin, wie flexibel das Geld verfügbar bleibt, ob eine lebenslange Rente vorgesehen ist und welche Kosten und steuerlichen Folgen entstehen.
| Möglichkeit | Was dafür spricht | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Basisrente (Rürup) | Beiträge können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerlich berücksichtigt werden. Sie kommt besonders bei längerfristig hohem zu versteuerndem Einkommen infrage. | Das Kapital ist grundsätzlich gebunden und wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Kosten, Rentenbeginn und Hinterbliebenenschutz genau prüfen. |
| ETF-Sparplan | Sparraten lassen sich anpassen oder pausieren. Ein breit gestreuter ETF kann eine flexible Anlage für lange Zeiträume sein. | Der Wert schwankt. Es gibt weder eine garantierte Rentenhöhe noch ein lebenslanges Einkommen. |
| Riester-Rente | Zulagen und steuerliche Förderung können für Berechtigte interessant sein. | Selbstständige sind nicht automatisch förderberechtigt. Kosten, Bindung und mögliche mittelbare Berechtigung über den Ehepartner prüfen. |
| Betriebliche Altersversorgung | Kann bei einem passenden Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis eine Option sein. | Für eine selbstständige Einzelperson ohne Arbeitgeberverhältnis ist sie kein gewöhnlicher persönlicher Vorsorgevertrag. Bei einer GmbH gelten besondere Fragen, die fachlich geprüft werden sollten. |
Beiträge zur Basisrente werden seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt. Das bedeutet nicht, dass Beiträge unbegrenzt absetzbar sind. Es gelten jährliche Höchstgrenzen; außerdem werden weitere Beiträge zur Basisversorgung berücksichtigt. Die steuerliche Wirkung hängt von der persönlichen Situation ab. Die geringe Verfügbarkeit des Kapitals ist der zentrale Nachteil: Eine Auszahlung des angesparten Betrags als frei verfügbares Kapital ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Vergleichen Sie vor dem Abschluss insbesondere die Effektivkosten, also die Gesamtkosten des Vertrags, und den Rentenfaktor, der zeigt, wie das Kapital in eine Monatsrente umgerechnet wird. Prüfen Sie auch die Bedingungen für Hinterbliebene und die Möglichkeiten bei einem Anbieterwechsel.
Ein ETF-Sparplan bietet mehr Zugriff auf das angesparte Vermögen. Die Verbraucherzentrale nennt breit gestreute Welt-ETFs als mögliche langfristige Anlageform und empfiehlt einen Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren, besser länger. Dafür müssen Sie Kursschwankungen aushalten und selbst planen, wie Sie das Geld im Ruhestand entnehmen. Ein Depot zahlt nicht automatisch bis ans Lebensende. Eine lebenslange Rentenzahlung und eine flexible Kapitalanlage decken daher unterschiedliche Bedürfnisse ab.
Riester kommt nur für einen gesetzlich bestimmten Personenkreis infrage. Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse rentenversichert sind, können bei erfüllten Voraussetzungen zulagenberechtigt sein. In bestimmten Fällen können Sie auch dann Förderung erhalten, wenn Ihr Ehepartner riesterberechtigt ist. Prüfen Sie den Anspruch, bevor Sie Angebote vergleichen; Zulagen allein sagen noch nichts darüber aus, ob ein Vertrag nach Kosten und Flexibilität zu Ihnen passt.
Einkommen und Rentenlücke einschätzen
Für die Planung zählt, welches Alterseinkommen später voraussichtlich zur Verfügung steht und welche Ausgaben Sie dann erwarten. Beginnen Sie mit Ihrer Rentenauskunft oder den Informationen des zuständigen Versorgungswerks. Stellen Sie dem erwarteten Einkommen Ihre voraussichtlichen Kosten gegenüber. Dazu zählen etwa Wohnen und Krankenversicherung sowie die Ausgaben für den Alltag. Die Differenz ist eine erste Orientierung für den zusätzlichen Vorsorgebedarf.
Selbstständige erleben oft schwankende Einnahmen. Eine feste Sparrate sollte deshalb auch in schwächeren Monaten tragbar bleiben. Halten Sie zunächst ausreichend Geld als Rücklage für private Ausgaben und den Betrieb bereit, auf das Sie kurzfristig zugreifen können. Eine langfristige Vorsorgezahlung sollte nicht dazu führen, dass Sie bei einem vorübergehenden Einnahmeausfall notwendige Rechnungen nicht bezahlen können.
Prüfen Sie außerdem, was bei längerer Krankheit oder Tod passiert. Die Altersvorsorge allein ersetzt keine Absicherung des laufenden Einkommens. Pflichtbeiträge können für Leistungen bei Erwerbsminderung relevant sein; freiwillige Beiträge reichen dafür nicht allgemein aus. Welche zusätzliche Absicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Beruf, Rücklagen und familiären Verpflichtungen ab.
Altersvorsorge Schritt für Schritt planen
Gehen Sie Schritt für Schritt vor: Klären Sie Ihren Versicherungsstatus und ermitteln Sie die voraussichtlichen Ansprüche. Legen Sie dann fest, wie viel Geld dauerhaft für Vorsorge verfügbar ist. Vergleichen Sie anschließend konkrete Angebote. Achten Sie dabei auf Kosten und Flexibilität sowie auf die steuerliche Behandlung. Überlegen Sie auch, ob Sie ein lebenslanges Einkommen wünschen.
Sie können die Bausteine kombinieren. Die gesetzliche Rente oder ein Versorgungswerk kann eine Grundabsicherung schaffen, während ein frei verfügbares Depot zusätzliche Flexibilität bietet. Eine Basisrente kann in bestimmten Steuersituationen ergänzend passen, bindet das Kapital aber stärker. Entscheidend ist, dass Sie die Beiträge auch bei schwankendem Einkommen tragen können und die Risiken im Ruhestand nicht allein auf eine Anlageform stützen.
Für 2026 wurde außerdem eine Kommissionsempfehlung zur Einbeziehung bestimmter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung veröffentlicht. Eine Empfehlung ändert geltendes Recht nicht automatisch. Wer eine Tätigkeit neu aufnimmt oder seine Vorsorge langfristig plant, sollte den aktuellen gesetzlichen Stand prüfen.