Beschäftigte können einen Teil ihres Gehalts für die Altersvorsorge in eine Direktversicherung einzahlen lassen. Dafür schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für die beschäftigte Person ab. Die Beiträge sind zunächst steuerbegünstigt und unter bestimmten Voraussetzungen von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Bei vielen neueren Verträgen werden die späteren Leistungen besteuert. Der Steuervorteil liegt daher vor allem darin, dass die Steuer erst später anfällt. Ob sich die Direktversicherung lohnt, hängt vom Arbeitgeberzuschuss, den Vertragskosten und den Auswirkungen auf spätere Renten- und Sozialversicherungsansprüche ab.
Was eine Direktversicherung ist
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und schließt den Vertrag ab. Beschäftigte sind versicherte Personen und erhalten die zugesagten Leistungen. Der Versicherer verwaltet den Vertrag und zahlt nach dessen Bedingungen eine Rente oder gegebenenfalls eine Kapitalleistung aus.
Der Arbeitgeber kann die Beiträge allein zahlen. Sie können auch aus einem Teil des Bruttogehalts der beschäftigten Person kommen oder sich aus beiden Quellen zusammensetzen. Je nach Vertrag umfasst die Versicherung neben der Altersvorsorge auch Leistungen für Hinterbliebene oder bei Berufsunfähigkeit. Welche Garantien, Anlageformen und Auszahlungsoptionen gelten, steht im Vertrag.
Beschäftigte wählen den Versicherer und den Tarif häufig nicht selbst. Der Arbeitgeber schließt den Vertrag ab und legt meist fest, welcher Tarif angeboten wird. Deshalb sollten sie sich die Vertragsbedingungen und die zugesagte Versorgungsleistung genau erklären lassen.
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des künftigen Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern als Beitrag in die Direktversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber leitet das Geld an den Versicherer weiter. Weil der Beitrag aus dem Bruttogehalt kommt, sinkt das Nettogehalt in der Ansparphase meist um weniger als der Betrag, der in den Vertrag fließt. Wie groß der Unterschied ist, hängt von Einkommen, Steuerklasse und Sozialversicherung ab.
Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch darauf, bis zu vier Prozent der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung berechnet werden. Der gesetzliche Anspruch bedeutet nicht, dass Beschäftigte jeden beliebigen Versicherer oder Tarif auswählen können. Die Umsetzung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Angebot des Arbeitgebers.
Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags in den Vertrag einzahlen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Zuschuss fällt daher nicht in jedem Fall gleich hoch aus. Fragen Sie nach, welcher Betrag tatsächlich in den Vertrag fließt und ob der Arbeitgeber mehr als den gesetzlichen Mindestzuschuss zahlt.
Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen 2026
Für qualifizierte Beiträge zu einer Direktversicherung gilt 2026 grundsätzlich eine steuerfreie Grenze von acht Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Die allgemeine Grenze für Sozialversicherungsfreiheit liegt bei vier Prozent. Beide Werte beziehen sich auf die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr.
| Behandlung im Jahr 2026 | Grenze pro Jahr | Grenze pro Monat |
|---|---|---|
| Steuerfrei, grundsätzlich bis zu 8 Prozent | 8.112 Euro | 676 Euro |
| Sozialversicherungsfrei, grundsätzlich bis zu 4 Prozent | 4.056 Euro | 338 Euro |
Die Grenzen sind nicht austauschbar: Beiträge können innerhalb der steuerlichen Grenze steuerfrei sein, während Sozialversicherungsfreiheit nur bis zur niedrigeren Grenze gilt. Die konkrete Behandlung hängt unter anderem davon ab, wer den Beitrag zahlt, welche weiteren Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bestehen und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerfreiheit in der Ansparphase bedeutet bei vielen neueren Verträgen eine Steuerstundung. Die Beiträge werden zunächst steuerlich begünstigt; die späteren Leistungen werden grundsätzlich besteuert. Wer Beiträge umwandelt, sollte deshalb sowohl die heutige Entlastung als auch die voraussichtliche Besteuerung im Alter berücksichtigen.
Steuern und Sozialabgaben im Ruhestand
Die Leistungen aus einer steuerlich geförderten Direktversicherung werden im Alter grundsätzlich als Einkommen besteuert. Eine lebenslange Rente wird über viele Jahre ausgezahlt. Eine vereinbarte Kapitalauszahlung erfolgt dagegen in einem Jahr und kann dadurch die steuerliche Belastung in diesem Jahr erhöhen. Entscheidend sind die konkrete Auszahlungsform und die übrigen Einkünfte.
Für gesetzlich Krankenversicherte können auf Betriebsrenten außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben 2026 bei der Krankenversicherung einen monatlichen Freibetrag von 197,75 Euro für entsprechende Versorgungsbezüge. Dieser Freibetrag gilt nicht entsprechend für die Pflegeversicherung. Für freiwillig Versicherte und andere Versicherungsgruppen können abweichende Regeln gelten.
Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann eine andere steuerliche Behandlung gelten. Ältere Verträge sollten deshalb nicht ohne Prüfung nach den Regeln für neuere Direktversicherungen beurteilt werden.
Vorteile und Nachteile der Direktversicherung
Die Direktversicherung verbindet einen steuerlich geförderten Sparbeitrag mit einer Arbeitgeberleistung. Ein höherer Arbeitgeberzuschuss verbessert den Kapitalaufbau. Auch ein zusätzlicher Schutz für Hinterbliebene oder bei Berufsunfähigkeit kann sinnvoll sein, sofern diese Leistungen tatsächlich im Vertrag enthalten sind und zu den persönlichen Bedürfnissen passen.
Dem stehen mögliche Nachteile gegenüber. Sinkt durch die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Gehalt, können auch Ansprüche sinken, die an dieses Gehalt gekoppelt sind. Dazu zählen die gesetzliche Rente und weitere Sozialleistungen. Das fällt besonders ins Gewicht, wenn das Einkommen unter den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Außerdem schränken Vertragskosten und Bedingungen die spätere Leistung ein; je nach Tarif fallen Rendite und Garantien anders aus, und auch das Anlagerisiko variiert.
Die Steuerersparnis allein reicht deshalb nicht aus, um den Vertrag zu beurteilen. Vergleichen Sie die tatsächliche Nettobelastung heute mit der erwarteten Leistung nach Kosten und den voraussichtlichen Abgaben im Ruhestand. Ein Arbeitgeberzuschuss ist dabei ein wichtiger Teil der Rechnung, beweist für sich allein aber noch nicht, dass der Vertrag vorteilhaft ist.
Direktversicherung beim Arbeitgeberwechsel
Beim Wechsel des Arbeitgebers lässt sich eine betriebliche Altersversorgung unter bestimmten Voraussetzungen übertragen oder fortführen. Das geschieht aber nicht automatisch zu denselben Bedingungen. Der neue Arbeitgeber muss die bisherige Zusage und den Vertrag nicht in jeder Hinsicht unverändert übernehmen. Auch eine ergänzende Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung kann beim Wechsel anders behandelt werden als der angesparte Altersvorsorgeanspruch.
Klären Sie vor einem Wechsel, ob der Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt, übertragen oder beitragsfrei gestellt werden kann. Vergleichen Sie dabei nicht nur den Vertragswert, sondern auch Kosten, Garantien und Zusatzschutz.
Was Sie vor der Entgeltumwandlung prüfen
Lassen Sie sich die folgenden Angaben schriftlich geben und vergleichen Sie sie mit Ihrer persönlichen Situation:
- Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss? Welcher Gesamtbeitrag fließt tatsächlich in den Vertrag?
- Welche Abschluss- und laufenden Kosten fallen an, und wie werden sie in der prognostizierten Leistung berücksichtigt?
- Welche Garantien und Anlageformen gelten, und wie sehen die Bedingungen für Rente, Kapitalauszahlung und Hinterbliebenenschutz aus?
- Wie verändern sich durch die Gehaltsumwandlung Ihre gesetzlichen Rentenansprüche und andere Sozialleistungen?
- Welche Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind im Ruhestand voraussichtlich zu berücksichtigen?
- Was geschieht mit Vertrag und Zusatzschutz, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln?