Bei den Bundesschatzbriefen handelt es sich um fest verzinsliche Wertpapiere des Bundes. Im Gegensatz zu viele anderen Wertpapieren werden sie jedoch nicht in den offiziellen Wertpapierhandel an der Börse gegeben und stellen deshalb auch eine relativ sichere Geldanlage dar. Sie können entscheidend dazu beitragen, dass sich private Anleger ein kleines Vermögen aufbauen und damit auch eine solide Grundlage für ihre spätere Altersversorge schaffen.
Die Bundesschatzbriefe sind in zwei unterschieden Varianten erhältlich. Beim Typ A handelt es sich um Wertpapiere mit einer Laufzeit von maximal 6 Jahren. Diese Wertpapiere sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Zinsen am Endes eines jeden Laufzeitjahres gutgeschrieben werden. Sofern es der Anleger wünscht, können diese Zinsen auch erneut in Bundesschatzbriefe angelegt werden. Diese Variante eignet sich vor allem für Personen, die viel Wert auf eine jährliche Verzinsung legen und dafür nicht das Ende der Laufzeit abwarten möchten.
Ganz anderes verhält es sich bei den Bundesschatzbriefen vom Typ B. Diese Wertpapiere haben eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren und sind in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass die Verzinsung zwar jährlich erfolgt, aber erst nach Ablauf des Bundesschatzbriefes auf dem Anlegerkonto verfügbar ist.
Alle Bundesschatzbriefe zeichnen sich dadurch aus, dass die Verzinsung in den ersten Jahren nur relativ gering ist und dann zum Ende der Laufzeit immer weiter ansteigt. Auf diese Weise sollen die Anleger ermutigt werden, den Bundesschatzbrief möglichst lange zu erhalten und nicht vorzeitig zu verkaufen.
Sobald die Zinsen auf einem Bundesschatzbrief gutgeschrieben sind, werden sie im Rahmen der Abgeltungssteuer voll steuerpflichtig. Dabei können die Kunden jedoch bestimmte Freibeträge in Anspruch nehmen. Hierzu müsste aber ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wer Geringverdiener ist und als Alleinstehender ein Jahreseinkommen erzielt, welches nicht über 8.004 Euro liegt, könnte auch eine Nichtveranlagerungsbescheinigung vom Finanzamt bekommen. In diesem Falle würde dann grundsätzlich auf die Erhebung der Abgeltungssteuer für die Zinserträge verzichtet. Bei verheirateten Personen erhöht sich der Grenzbetrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung auf 16.009 Euro.
Grundsätzlich können die Bundesschatzbriefe bei nahezu allen deutschen Banken oder Sparkassen erworben werden. Der Vertrieb würde dann über die Deutsche Finanzagentur abgewickelt. Auf der Internetseite dieser Agentur befindet sich auch ein Schatzbriefrechner, in den jeder Interessent seine persönlichen Daten eingeben kann. Anschließend erhält er dann eine genaue Information darüber, wie hoch die konkrete Verzinsung in seinem Fall wäre. Wird ein Bundesschatzbrief bei der Bank erworben, muss der Nennwert mindestens 50 Euro betragen, bei einem Erwerb über die Deutsche Finanzagentur gilt ein Mindestwert von 52 Euro. Einen Maximalbetrag gibt es hingegen nicht.
Die Bundesschatzbriefe haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Die Vorteile sind vor allem in ihrer Garantieverzinsung zu suchen. Sie können auch nicht verloren gehen. Eine Ausnahme bestünde lediglich dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland als Staat pleite gehen würde. Nachteilig könnte sich die niedrige Gesamtverzinsung auswirken. Sie ist manchmal sogar deutlich geringer als die jährliche Inflationsrate. Eine Anlage in einen Bundesschatzbrief würde dann einem realen Werteverlust gleichkommen. Wer einen Bundesschatzbrief verkaufen möchte, kann dies jederzeit tun. Er muss dazu nicht das Ende der Laufzeit abwarten. Der Verkauf ist jedoch auf maximal 5.000 Euro in 30 Zinstagen beschränkt.