Die Riesterrente wurde im Jahr 2001 vom Gesetzgeber mit dem Ziel geschaffen, durch eine zusätzliche Altersvorsorge die gesetzliche Rente zu ergänzen. Denn angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland wird das derzeitige Umlagesystem der deutschen Rentenversicherung zukünftig nur noch eine Grundabsicherung im Alter ermöglichen. Die entstehende Rentenlücke kann dann durch private oder betriebliche Rentenversicherungen, zum Beispiel auch eine Riesterrente, reduziert oder geschlossen werden. Besonders für Familien, Frauen oder jüngere Menschen sowie für Mittel- und Geringverdiener kann sich eine Riesterrente dank der staatlichen Förderung langfristig richtig auszahlen.
So wird gefördert
Für alle Riestersparer beträgt die jährliche Grundzulage 154 Euro. Dazu können bei Familien für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro und 185 Euro für davor Geborene kommen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auch mindestens ein bestimmter Betrag (4 Prozent des Bruttolohnes, inklusive Zulagen) eingezahlt wurde. Bei 2.100 Euro endet jedoch generell die maximale Förderungsgrenze. Und bei Verheirateten gilt: Bei einem sogenannten Riester-Ehegattenvertrag über den Partner müssen lediglich 60 Euro im Jahr eingezahlt werden – und dennoch kann von der vollen Zulage profitiert werden.
Kein Geld verschenken
Die staatlichen Zuschüsse sichert man sich am besten regelmäßig durch einen Dauerzulagenantrag. Dabei erteilen Sparer am besten gleich bei Abschluss des Riesterproduktes eine Vollmacht. Damit wird automatisch die Zulage jährlich beantragt. Allerdings sollten vor allem Riestersparer mit schwankendem Einkommen unbedingt darauf achten die vier Prozent des jährlichen Einkommens auch zu erreichen, um sich die volle Zulagenhöhe zu sichern. Denn ansonsten können auch die entsprechenden Zulagen für die jeweiligen Kinder gekürzt werden, falls der Vertrag nicht vollständig bespart wird.