Angesichts historisch niedriger Zinsen ist es derzeit nicht einfach, Anlageentscheidungen zu treffen. Trotz geringer Renditen bleiben aber für konservative Anleger verzinsliche Investments eine interessante Kapitalanlage, wenn auch die Verzinsung kaum die Inflationsrate ausgleicht. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Auf der sicheren Seite: Verzinste Bankeinlagen
Als sichere Geldanlagen gelten nach wie vor Bankeinlagen, da sie durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt werden. Für mittel- bis längerfristige Anlagen sind Festgelder, Sparbriefe und Spareinlagen mit längeren Kündigungsfristen bei Kreditinstituten geeignet. Wer längerfristige Kapitalbindungen vermeiden will, für den kommen vor allem Tagesgelder oder Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist in Betracht. Der Zinssatz ist hier allerdings variabel und nicht wie bei den zuvor genannten Anlagen für einen längeren Zeitraum fest, er kann also den Marktverhältnissen angepasst werden. Dafür sind Tagesgelder und in gewissem Umfang auch Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist jederzeit verfügbar. Bankeinlagen unterliegen keinem Kursrisiko, bei Zinsgutschrift zum Jahresende und wenn sonst keine Gebühren anfallen, entspricht die Rendite dem Zinssatz. Bei unterjährigen Zinszahlungen (z.B. quartalsmäßiger Zinsgutschrift) kommt sogar noch ein positiver Zinseszinseffekt hinzu.
Kurs- und ggf. Bonitätsrisiken: verzinsliche Wertpapiere und Rentenfonds
Die Alternative zu verzinslichen Bankeinlagen bieten fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere oder Rentenfonds. Hier besteht allerdings ein vom Marktzins abhängiges Kursänderungsrisiko. Die Rendite ist daher nicht notwendigerweise mit dem Zinssatz identisch. Außerdem kommt bei Wertpapieren noch ein Bonitätsrisiko des Emittenten hinzu. Papiere bonitätsmäßig weniger guter Emittenten bieten tendenziell höhere Renditen, sind aber auch mit größeren Ausfallrisiken verbunden. Inhaber von Rentenfonds profitieren von einem professionellen Fondsmanagement, müssen hierfür aber Verwaltungsgebühren oder Ausgabe- und Rücknahmeaufschläge zahlen.