Angesichts des demographischen Wandels wird immer deutlicher, dass die gesetzliche Rente alleine nicht die Altersversorgung sicherstellen kann. Private Vorsorge ist notwendig. Eine Möglichkeit zur Ergänzung bietet die sogenannte Sofortrente.
Lebenslange Zusatzrente
Die Sofortrente stellt eine besondere Variante der privaten Rentenversicherung dar. Der Versicherungsnehmer investiert dabei einmalig eine größere Summe, z.B. aus einer freiwerdenden Lebensversicherung, Kapitalanlage, aus einem Immobilienverkauf oder einer Erbschaft, bei einer Versicherung und lässt sich das Kapital in Form einer monatlichen Rente bis zum Lebensende auszahlen. Die Rentenzahlungen bestehen aus einem garantiert verzinsten Teil (aktuell 2,25%) und einem nicht garantierten Überschussanteil. Bei den meisten Modellen kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er eine dynamische, d.h. im Zeitablauf steigende, oder eine kontinuierliche Rentenzahlung erhält. Sofortrenten besitzen steuerliche Vorteile: Der persönliche Steuersatz wird nur für den Ertragsanteil der Rente erhoben.
Hinterbliebenenversorgung
In der Grundausgestaltung der Sofortrente endet die Rentenleistung mit dem Tod des Versicherungsnehmers – und zwar auch dann, wenn das eingebrachte Kapital noch nicht aufgebraucht wurde. Bei vielen Sofortrenten können Vereinbarungen zur Hinterbliebenenvorsorge getroffen werden. Dies kann in Form von Rentengarantiezeiten erfolgen, bei der die Rentenzahlung über einen festgelegten Zeitraum auch für Hinterbliebene zugesagt wird. Eine anderer Möglichkeit besteht in der Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr: Das noch nicht verbrauchte Kapital wird bei Tod des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Alternative: Auszahlpläne
Eine Alternative zur Sofortrente bieten Auszahlpläne von Kreditinstituten und Fondsgesellschaften. Dabei wird in Bankeinlagen oder Investmentfonds angesammeltes und verzinstes Kapital regelmäßig so lange ausgezahlt, bis das Kapital vollständig aufgebraucht ist. Eine lebenslange Zahlung wird damit nicht garantiert.