Eine Direktversicherung ist eine staatlich geförderte Art der Altersvorsorge, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers als versicherte und leistungsberechtigte Person abschließt. Als Direktversicherungen kommt dabei eine Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung infrage. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Direktversicherung durch den Arbeitgeber. Eine solche Direktversicherung kann die spätere Situation im Alter spürbar verbessern.
Die Beiträge der Direktversicherung werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und fließen direkt in die Direktversicherung. Daher fallen für die Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben an, wenn maximal 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Dadurch spart man in Wirklichkeit mehr, als über eine normale Renten- oder Lebensversicherung. Wenn vor dem 01.01.2005 keine versteuerte Direktversicherung bestand, kann jährlich ein Betrag bis zu 1800 Euro steuerfrei eingezahlt werden.
Bei einem Berufswechsel kann die Direktversicherung, auch mit dem bereits eingezahltem Guthaben weitergeführt werden. Mit dem neuen Arbeitgeber kann man vereinbaren, das die Direktversicherung, wie bisher weitergeführt wird, oder man kann die Direktversicherung in eine private Versicherung umwandeln. Während einer eventuell eintretenden Arbeitslosigkeit, können die Beiträge auch ausgesetzt werden, oder aber durch die Zahlung privat fortgesetzt werden, allerdings ohne einen Steuervorteil.
Bei den meisten Verträgen ist es während der Vertragslaufzeit wählbar, ob nach Ablauf des Versicherungsvertrages eine lebenslange Rente oder aber auch eine einmalige Kapitalabfindung gezahlt wird. Die Bezüge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und sind daher in voller Höhe zu versteuern.
Beim Todesfall sind die Leistungen aus der Direktversicherung Erbschaftssteuer frei, wenn Sie an Ehegatten oder den kindergeldberechtigten Kindern ausgezahlt werden.